Der Oberste Gerichtshof hat vor kurzem eine Entscheidung über die Zahlung der lokalen Grundssteuer ausgestellt, entsprechend dem Jahr, in dem eine Immobilie verkauft wird.

Nach dem höchsten Gericht in Spanien wenn eine Immobilie übertragen wird, ist jede Vertragspartei verpflichtet, die lokalen Grundssteuer proportional zu der Zeit zu zahlen, in der sie das Eigentum im Laufe des Jahres besessen haben, es sei denn, es wird ausdrücklich von beiden Parteien vereinbart.

Dies beeinträchtigt nicht den Anspruch der Steuer durch das örtliche Finanzamt, das an die Person, die als Eigentümer am 1. Januar erscheint, gemacht wird.

Daher ist es ratsam, eine Klausel in dieser Hinsicht in den Vertrag aufzunehmen, um weitere Probleme zu vermeiden.