Segarra & Partnern Rechtsanwälte

Am 16. Februar 2017 hat das spanische Verfassungsgericht eine Entscheidung erlassen, in der erklärt wird, dass die lokale Steuer auf die Erhöhung des Wertes des städtischen Landes, die gemeinhin als "Plusvalía-Steuer" bekannt ist, nicht als fällig angesehen werden kann, wenn Kapitalgewinne auf vermittelten städtischen Vermögensgegenständen fehlen .

Dies war nur die Bestätigung der früheren Entscheidungen des spanischen Obersten Gerichtshofs, die in den letzten Jahren das gleiche erklärt haben, aber jetzt die Möglichkeiten der Rückerstattung der Steuer für die Steuerpflichtigen, die es in Beförderungen bezahlt haben, in denen es keine Kapitalgewinne gab, scheinen unzweifelhaft zu sein.

Die spanische Regierung erwägt, das gegenwärtige Gesetz zu ändern, um die besagte Entscheidung zu akzeptieren, aber im Moment sind die lokalen Räte zögern, die Freistellung anzuwenden, bevor das Gesetz geändert wird und Steuerzahler gezwungen sind, sie zu Gericht zu bringen, um ihr Geld zurückzuerobern