Segarra & Partnern Rechtsanwälte

Freitag, Februar 01, 2019
html IMMOBILIENANWÄLTE IN ALICANTE & MURCIA Kaufen oder verkaufen Sie eine Immobilie in Spanien? Kompetente rechtliche Unterstützung für internationale Kunden in Alicante und Murcia. Sie können zur Unterschrift nicht in Spanien sein? Wir können Ihnen mit einer Vollmacht (Power of Attorney) helfen und Sie gegebenenfalls vor dem Notar vertreten. [BERATUNG ANFORDERN] [RECHTSBERATUNG PER WHATSAPP] 38 JAHRE RECHTLICHE ERFAHRUNG Gegründet 1988 • Torrevieja, Alicante RECHTLICHE ERFAHRUNG, AUF DIE SIE SICH VERLASSEN KÖNNEN Seit 38 Jahren bietet die Kanzlei Segarra & Associates Lawyers Rechtsdienstleistungen für Kunden in Spanien und auf internationaler Ebene an. Mit Sitz in Torrevieja, Alicante, unterstützen wir unsere Mandanten auf Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, mit besonderer Erfahrung in Immobilienangelegenheiten und den Bedürfnissen von internationalen Kunden und Nicht-Residenten. Unser Ziel ist einfach: den spanischen Rechtsprozess klar, sicher und unkompliziert zu gestalten. SIE KÖNNEN ZUR UNTERSCHRIFT NICHT IN SPANIEN SEIN? WIR KÖNNEN HELFEN. Wenn Sie im Ausland leben und nicht nach Spanien reisen können, um Ihr Immobiliengeschäft abzuschließen, kann eine Vollmacht es uns ermöglichen, in Ihrem Namen zu handeln. Wir können Sie über den Ablauf beraten und Sie gegebenenfalls vor dem Notar vertreten, sodass Sie Ihre Transaktion abschließen können, ohne physisch in Spanien anwesend sein zu müssen. MEHR ÜBER DIE VOLLMACHT ERFAHREN → IMMOBILIEN KAUFEN ODER VERKAUFEN IN SPANIEN? Unabhängig davon, ob Sie Ihr Traumhaus an der Mittelmeerküste kaufen oder eine Immobilie verkaufen, die Sie in Spanien besitzen – die richtige Rechtsberatung ist unerlässlich. IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN Wir bieten rechtliche Unterstützung während des gesamten Kaufprozesses, einschließlich rechtlicher Prüfungen, Dokumentation, Verträgen und dem Abschluss vor dem Notar. IMMOBILIE KAUFEN → IMMOBILIENVERKAUF IN SPANIEN Wir unterstützen Immobilieneigentümer beim rechtlichen Prozess des Verkaufs ihrer spanischen Immobilie, einschließlich Dokumentation, Verträgen und Verkaufsabschluss. IMMOBILIE VERKAUFEN → IMMOBILIENRECHT FÜR NICHT-RESIDENTE Im Ausland zu leben bedeutet nicht, dass Sie Ihre spanischen Immobilienangelegenheiten allein regeln müssen. Wir unterstützen Nicht-Residente bei den rechtlichen Anforderungen, die mit dem Eigentum, dem Kauf und dem Verkauf von Immobilien in Spanien verbunden sich. FÜR NICHT-RESIDENTE → STEUERLICHE VERTRETUNG FÜR NICHT-RESIDENTE Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, können Sie als Nicht-Resident in Spanien steuerpflichtig sein. Wir bieten steuerliche Vertretung für Nicht-Residente und beraten Sie über die für Ihre Situation geltenden rechtlichen und administrativen Anforderungen. MEHR ERFAHREN → MEHR ALS NUR IMMOBILIENRECHT Zu unseren Dienstleistungen gehören auch: Erbrecht: Rechtliche Unterstützung bei spanischen Erbschaftsangelegenheiten und Nachlässen. Testamente: Beratung und Unterstützung bei Testamenten und der Nachfolgeplanung in Spanien. Steuerrecht: Rechtliche und steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihren Angelegenheiten in Spanien. Familienrecht: Rechtliche Unterstützung in Familienangelegenheiten. Rechtsstreitigkeiten: Vertretung und Beratung bei rechtlichen Auseinandersetzungen (Prozessführung). Residenz & NIE-Nummer: Unterstützung bei spanischen Residenzverfahren und NIE-Anträgen. ALLE DIENSTLEISTUNGEN ANZEIGEN → SITZ IN TORREVIEJA. AKTIV IN ALICANTE & MURCIA. Unser Büro befindet sich im Zentrum von Torrevieja, Alicante, in der Nähe der Mittelmeerküste. Wir unterstützen Mandanten bei Immobilien- und anderen Rechtsangelegenheiten in ganz Alicante, Murcia und den umliegenden Gebieten. Alicante: Torrevieja • Orihuela Costa • Guardamar • Santa Pola • Benidorm • Jávea • Dénia • Calpe • Altea Murcia: Cartagena • San Javier • Los Alcázares • Mazarrón • Águilas • La Manga • Mar Menor UNSERE GEBIETE ANZEIGEN → IMMOBILIEN KAUFEN ODER VERKAUFEN IN SPANIEN? Ob Sie sich in Spanien oder im Ausland befinden, unser Team kann Ihnen helfen, den spanischen Rechtsprozess sicher zu durchlaufen. Teilen Sie uns Ihre Situation mit und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Segarra & Associates Lawyers. [BERATUNG ANFORDERN] [KONTAKTIEREN SIE UNS PER WHATSAPP]
Montag, März 20, 2017
Am 16. Februar 2017 hat das spanische Verfassungsgericht eine Entscheidung erlassen, in der erklärt wird, dass die lokale Steuer auf die Erhöhung des Wertes des städtischen Landes, die gemeinhin als "Plusvalía-Steuer" bekannt ist, nicht als fällig angesehen werden kann, wenn Kapitalgewinne auf vermittelten städtischen Vermögensgegenständen fehlen .